Die psychische Gefährdungsbeurteilung

Was ist überhaupt eine psychische Belastung? Und lässt sich eine psychische Belastung genauso messen wie z.B. ein Schwellenwert für Gase? Oft sind es diese scheinbar einfachen Fragen, die es in sich haben. In diesem Blog-Beitrag möchte ich mit Ihnen den nicht mehr ganz so unbekannten Kontinent der psychischen Gefährdungsbeurteilung erforschen.

Im Grunde meines Herzens hege ich die Hoffnung, dass im ein oder anderen Artikel, den ich hier veröffentliche, ein Gedanke oder eine Information steckt, die irgendwo ‚da draußen‘ nützlich ist. Dabei habe ich in vielen Fällen gar keinen Anspruch auf Urheberrecht – viele Hinweise, Kontakte oder Ideen laufen mir quasi über den Weg oder schlummern in Fachgremien, an Lehrstühlen, in dicken Sammelbänden oder den Köpfen von Kongressteilnehmern. Besonders nützlich ist aus meiner Sicht momentan alles was uns hilft die psychische Gefährdungsbeurteilung besser zu verstehen bzw. betrieblich umsetzbar zu machen.

Wir scheuen uns – und lernen deshalb nicht dazu

Warum glaube ich, dass es wichtig ist darüber zu schreiben und – ja auch das – etwas aufzuklären? Ich erlebe bei mehr oder weniger allen Beteiligten/Verantwortlichen eine lähmende Unsicherheit darüber, was unter psychischer Belastung bei der Arbeit zu verstehen ist. Zwar geben die meisten Menschen heute offen zu eine Psyche zu haben :), was damit aber ‚auf Arbeit‘ geschieht, geschehen soll oder besser nicht geschehen soll bleibt nebulös. Das ist problematisch, weil wir uns dadurch nicht an das Thema rantrauen und folglich auch keine Erfahrungen sammeln können. Ohne Erfahrungen keine Verbesserung konkreter Vorgehensweisen und Methoden und allzu spärlicher Austausch zwischen den Praktikern – ein Teufelskreis. Wir müssen, so glaube ich, endlich einen Fuß in die Tür bekommen, vielleicht kann dieser Beitrag ein Türöffner sein.

Es gibt nur eine Gefährdungsbeurteilung – und das seit 1996

Warum jetzt dieses Thema, mag man sich fragen?  Schließlich beruht die Gefährdungsbeurteilung auf der Umsetzung einer europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz die ins Jahr 1992 zurückreicht und mit der Etablierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 1996 voll in der Verantwortung jedes deutschen Unternehmens angekommen ist. 2013 wurde dann der in ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 6 bereits seit dieser Zeit geltende Grundsatz zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen – zur Klarstellung – um den Faktor ‚psychische Belastungen bei der Arbeit‘ ergänzt. Es gibt also nur eine Gefährdungsbeurteilung – und das seit geraumer Zeit – die auch immer schon psychische Belastungen mit einschließt.

Psychische Gefährdungen werden heute anders diskutiert

Soweit also nichts Neues. Woher also die Aufregung, klammern wir das mediale Rauschen einmal aus, das bei diesem Thema immer besonders heftig ausfällt. Ich würde sagen: Das Diskussionsumfeld der Gefährdungsbeurteilung hat sich fundamental verändert, die verbreitete Meinung lässt sich zusammenfassen als ‚Die Zeit der Ausreden ist vorbei‘, wobei ich ‚Ausrede‘ für nicht (ganz) passend halte. Es hat auch mit der Materie zu tun, warum dieser Aspekt der Gefährdungsbeurteilung als schwierig zu greifen und umzusetzen empfunden wird. Aber wie wird das Thema momentan diskutiert?

  • Da ist zuerst die Anti-Stress-Verordnung, die in Deutschland umgeht (Sueddeutsche vom 18. Oktober 2014 – „Stress ist ein geniales System“) und unter diesem Schlagwort wahrscheinlich ihren wichtigsten Dienst erfüllt: Den Umsetzungsdruck im Rahmen der bestehenden Gesetze zu fördern. Um sich an allen Ideen abzuarbeiten die mit dieser Verordnung sonst in Verbindung gebracht werden, bedürfte es zweifellos einer eigenständigen Debatte. Von pauschalen Verboten, wie E-Mails nach Feierabend, halte ich – wie Sie sich denken können – nicht viel.

  • Blicken wir auf die Seite der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), wird durch das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im Zeitraum von 2013 – 2018 (!) der Wille unterstrichen substanziell bei diesem Thema voranzukommen, vor allem, weil „der Anstieg von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühverrentungen, die auf psychische Belastungen zurückzuführen sind“ alarmierend sei. Die unter dem GDA-Dach versammelten Akteure (Bund, Länder, Unfallversicherungsträger) haben damit klar gemacht, dass sie Fortschritte sehen wollen, nicht unmittelbar, jedoch in den kommenden Jahren.

  • Neben der gesetzlichen Drohkulisse haben die Unternehmen in den vergangenen Jahren ihre Fehlzeitenreports meiner Ansicht nach aufmerksam genug studiert um zu sehen, dass die Fehlzeiten mit psychischem Hintergrund in der Regel mit weitaus längeren Ausfallzeiten einhergehen und dieses Diagnosekapitel im Gesamtbild die stärkste Dynamik aufweist (die folgende Statistik der TK illustriert diese starke relative (!) Veränderung gegenüber den anderen Diagnosekapiteln seit 2000; TK Gesundheitsreport 2013 – Das sind die Berufe mit den häufigsten Fehlzeiten).

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    Techniker Krankenkasse/Gesundheitsreport 2013

  • Die Vorbehalte sich an die Psyche zu wagen bröckeln: Gewerkschaften und Betriebsräte sind offener gegenüber praktikablen Methoden und Herangehensweisen psychische Belastungen bei der Arbeit zu analysieren. Die Arbeitgeber anerkennen aber auch immer mehr, dass die Psyche kein Waberndes Etwas ist, sondern ebenso hart und messbar gemacht werden kann wie die Einhaltung von Lärmschutzwerten. Dazu weiter unten mehr.

  • Und zuletzt lösen auch die Experten ihr Serviceversprechen etwas besser ein: Die heute verfügbaren Informationen sind besser zugänglich und auch die für den Praktiker sperrige baua-Toolbox wurde zumindest durch die ergänzende Printveröffentlichung nutzerfreundlicher. An der verständlichen Aufbereitung der Online bereitgestellten Informationen darf aber ruhig weiter gearbeitet werden! Die Anzahl der vorgestellten Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen ist bei Weitem zu hoch und der Nutzer wird zu wenig zu jenen Angeboten geleitet, die er für sein betriebliches Umfeld benötigt (wie wäre es mit einem Online-Fragebogen an dessen Ende eine Empfehlung steht: „Für Ihren Bedarf empfehlen wir Ihnen folgende zwei Instrumente…“). Ich persönlich habe mich aus diesem Grund einfach mit einer Herrn Portuné von unserer Berufsgenossenschaft, der BG RCI, getroffen. Dieses Gespräch hat mir mehr gebracht als stundenlanges Selbststudium der Toolbox.

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Die meiner Meinung nach derzeit beste und kompakteste Darstellung des Themas mit ausgewählten Instrumenten aus der baua Online-Toolbox und Erfahrungsberichten

In der Gesamtschau resultiert aus diesem Diskussioumfeld ein betrieblicher Handlungsbedarf, den eine Arbeitgebervertreterin eines Großunternehmens in der rechten Publikation ‚Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen‘ so beschreibt:

„Mich hat jetzt keiner von der Unternehmensleitung aufgefordert und gesagt ‚tolles Thema‘, sondern eigentlich hat jeder gesagt: ‚Jetzt müssen wir das halt mal machen‘.“

Dass diese Reaktion auch mit dem Thema an sich zu tun hat verdeutlicht ein weiteres Zitat.

„Ich denke, das Thema ist immer noch nicht greifbar genug, etwa wie bei Gasen, da gibt es eine technische Regel für Gefahrstoffe, dann misst man erstmal und man hat Schwellenwerte, mit denen man das vergleicht, und dann kann man es beurteilen und man weiß: Man muss was tun oder man muss nichts tun. Und die Maßnahmen liegen auch noch auf der Hand. Hier ist es jedoch eine schwierige Gemengelage: Was will man jetzt genau betrachten? Was ist überhaupt eine psychische Belastung?“ (Betriebsärztin, Zitat aus einem Experteninterview im Jahr 2010.)

Was ist eine psychische Belastung?

Also jetzt Klartext, was ist eine psychische Belastung? Um das zu verstehen muss zuerst der Unterschied von Belastung und Beanspruchung deutlich gemacht werden, was schon deshalb nicht so einfach ist, weil wir diese Begriffe nicht wertneutral sondern mit negativem Einschlag gebrauchen.

Zuerst zur Unterscheidung von Belastung und Beanspruchung, was nicht dasselbe ist. WAS NICHT DASSELBE IST. WAS NICHT DASSELBE IST. Natürlich – es sind beides Wörter mit ‚B‘, beide haben etwas mit Arbeit zu tun und schwupps… haben wir unser Hirn ausgeschaltet und sehen nicht mehr den fundamentalen Unterschied. Unser Mathelehrer sagte immer zu uns: „Die binomische Formel müsst Ihr so verinnerlicht haben, dass Ihr sie aufsagen könnt wenn Ihr Nachts aus dem Schlaf geweckt werdet.“ Nun – die Unterscheidung von Belastung und Beanspruchung ist, glaube ich, für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung genauso wichtig! (Man beachte: Es heißt aus diesem Grund ausformuliert korrekt ‚Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung‘, nicht ‚…psychischer Beanspruchung“) Keine betriebliche Diskussion sollte geführt werden, ohne dass jeder Beteiligte den Unterschied zwischen Belastung und Beanspruchung komplett verinnerlicht hat.

BDA – Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, 2013

BDA – Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, 2013

Ein Beispiel:

Wenn Usain Bolt einen 100 Meter-Lauf (Belastung) absolviert, dürfte sich seine Beanspruchung, aufgrund jahrelangen Trainings, überragender Physiognomie und der leistungsfördernden Sonne Jamaikas, in Grenzen halten.

Würde ich nach meinem Sportabitur 1997 heute wieder einen 100 Meter-Lauf absolvieren, untrainiert und in den letzten Jahren durch weniger leistungsförderliche Bürolampen beschienen, dürfte meine Beanspruchung – äh – leicht höher ausfallen.

Psychische Belastung der Tätigkeit wird ermittelt

Da die Beanspruchung also extrem individuell ist, kann es bei der Gefährdungsbeurteilung nicht darum gehen die individuelle Beanspruchung jedes einzelnen Mitarbeiters herauszuarbeiten (obwohl es bei der Einstellung von Mitarbeitern natürlich sinnvoll ist deren persönliche Konstitution mit den Belastungen der Tätigkeit in Passung zu bringen). Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es um die Erfassung und Bewertung der objektiven psychischen Belastung einer Tätigkeit und nicht der daraus folgenden subjektiven Beanspruchung einzelner Mitarbeiter. Denn diese subjektive Beanspruchung ist (auch) durch Kräfte beeinflusst, die nie und nimmer in der Einflussphäre des Arbeitgebers liegen. Insbesondere bei der Qualifikation mag das etwas anders aussehen, bleibt aber in der Gesamtschau der persönlichen Konstitution richtig.

Diese klare Grenzziehung sollte eigentlich – so sehe ich das – für beide Seiten entlastend sein: Der Arbeitgeber fühlt sich nicht mit Gesundheitsthemen bedrängt für die er nichts kann, der Arbeitnehmer weiß, es geht um den Arbeitsplatz und dessen psychisches Gefährdungspotenzial.

Eine psychische Belastung hat also nicht mit Psychokram, Über-Ich oder Therapiesitzungen zu tun, sondern beurteilt die Gestaltung der Arbeit bzw. der Arbeitsbedingungen die vorrangig auf die Psyche wirken. Nicht die Beschäftigten selbst oder deren Gesundheit wird beurteilt!

Stellen Sie sich etwa jemanden vor, der zeitweise allein in einer Leitstelle Züge überwacht – wie z.B. hier bei der Rheinbahn. Eine solche Überwachungstätigkeit, bei der Fahrzeuge über Funk und Monitore im Blick behalten, Aufzeichnungen der Kameras überwacht und Störungen und Notfälle abgewickelt werden müssen, wäre eine solche psychische Belastung: Nämlich wegen der Monotonie zwischen den Notfällen oder wegen der einsamen Ausübung, vielleicht entfernt von Kollegen mit denen man das Gespräch suchen kann. Ob der Leitstellenwächter eine Depression hat, ist nicht das Thema der psychischen Gefährdungsbeurteilung. (Dieser Unterschied wurde auch in dieser schönen Beschreibung am Baggerführer in der Nassgewinnung durchexerziert.)

Weitere psychische Belastungsfaktoren sind in der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung der GDA (vgl. DIN-Norm 10075) festgehalten und lesen sich so:

  • Ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Routineaufgaben, Über-/ Unterforderung)

  • Ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf)

  • Ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z. B. fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte)

  • Ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (z. B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung)

Psychische Belastungen haben nichts mt psychischen Störungen zu tun

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist von psychischen Störungen, jenen Dingen die tief im Individuum verwurzelt sind und die auch durch die beste Verhältnisprävention nicht beeinflußt/geändert werden kann zu unterscheiden.

An dieser Stelle höre ich bereits ein langgezogenes ‚Aaaaaber’…

Denn es ist tatsächlich so, dass viele Instrumente der baua-Toolbox nicht nur ‚objektiv‘ versuchen die psychischen Belastungsfaktoren zu erfassen, sondern zum Beispiel auch mit Befragungen der Beschäftigten arbeiten. Sind wir damit nicht wieder bei der befürchteten Psychoschau des Einzelnen? Nein – denn den Einzelnen über wissenschaftlich abgesicherte Messverfahren in die Einschätzung der Belastungsfaktoren einzubeziehen – im Sinne von Partizipation – bedeutet weder (1) völlig willkürliche Ergebnisse zu bekommen noch (2) die Gesundheit des Einzelnen mit dessen persönlichen Hintergründen zu betrachten.

Wie lassen sich psychische Belastungen messen?

Solche Messverfahren zu entwickeln ist die Aufgabe und das Handwerk von Psychologen oder Sozialwissenschaftlern. Dies ist auch der Grund, warum Sie sich unter keinen Umständen Ihren eigenen Fragebogen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung basteln, sondern auf empirisch-statistisch erprobte Instrumente zurückgreifen sollten. Wenn Sie z.B. an einem solchen solchen Fragebogen Änderungen vornehmen möchten, besprechen Sie dies bitte mit demjenigen der den Fragebogen entwickelt hat oder als Experte anwendet.

Googeln Sie einfach mal die Begriffe ‚Statistik, Objektivität, Reliabilität, Validität und/oder Fragebogenkonstruktion‘ (einen Suchtreffer finden Sie hier), wenn Sie dieses Thema näher interessiert.

Instrumente zur Erhebung psychischer Belastungsfaktoren

Zum Abschluss möchte ich Ihnen ein paar dieser Instrumente zeigen. Wenn Sie sich damit genauer auseinandersetzen werden Sie bemerken, dass es bei den Auswertungen ebenfalls Schwellenwerte gibt, deren Überschreiten baldigen oder akuten Handlungsbedarf signalisiert, z.B. in Form eines Ampelsystems (sehen Sie dazu bspw. den Methodenteil des Impulstestes an). Diese Instrumente sollten Sie (mit Hilfe eines Experten) auf die methodischen Grenzen, die untersuchten Merkmalsbereiche und die Handhabbarkeit hinsichtlich Ihres betrieblichen Umfelds hin überprüfen. Es gilt dabei dieses Merksatz:

„Die Frage ob es ein universelles Instrument gibt, mit dem in allen Betrieben und Einrichtungen psychische Belastungen erfasst werden können, ist zu verneinen, denn es kommt beim Einsatz immer auf die betrieblichen Rahmenbedingungen an (zum Beispiel Betriebsgröße, Tätigkeitsbereiche, Branche), ein stufenweises Vorgehen kann sinnvoll sein, jede Vorgehensweise hat jeweils Vor- und Nachteile (und) nicht jeder relevante Belastungsfaktor wird in jedem Instrument berücksichtigt.“ (Nationale Arbeitsschutzkonferenz, 2012, S. 17)

Das ’stufenweise Vorgehen‘ möchte ich nochmals betonen. Es bedeutet aus meiner Sicht nicht den ganzen Betrieb mit einer Mammutaktion zur psychischen Gefährdungsbeurteilung zu überziehen, sondern mit Pilotbereichen zu arbeiten oder sich Tätigkeiten zur Analyse vorzunehmen, bei denen guten Gewissens ‚getestet‘ werden, also nicht jene an erste Stelle zu setzen bei denen kritische Belastungen vermutet werden.

Der folgende Auszug der bereits vorgestellten baua-Publikation unterstützt Sie bei der Instrumentenauswahl insofern, als hier etwa aufgelistet wird, welches Tool – hier der COPSOQ – welche Merkmalsbereiche erfasst. Der erfolgreiche Einsatz wird so leichter abzuschätzen, ebenso ob eine Kombination von Messinstrumenten das gewünschte Ergebnis bei vertretbarem Aufwand liefert.

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Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass drei methodische Ansätze, einzeln oder in Kombination, zur Ermittlung psychischer Belastungen in Frage kommen.

Befragungsverfahren (die folgenden stellen eine Auswahl dar)

 Moderierte Besprechungs- oder Workshopverfahren (Details zum Ablauf dieser interaktiven Formate finden Sie über die Links)

Beobachtungsverfahren (dabei werden die Beschäftigten nicht unmittelbar involviert)

Fazit: Es gibt die Gefährdungsbeurteilung ‚von der Stange‘ nicht. Jedes Unternehmen muss seine eigene Vorgehensweise entwickeln. Was es gibt ist ein Korridor innerhalb dessen akzeptierte Verfahren für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ausgewählt werden können, keinen ‚one best way‘. Das Ziel bleibt dennoch immer dasselbe: Psychische Belastungsfaktoren messbar und damit hart zu machen, aus den angewendeten Instrumenten Maßnahmen abzuleiten und angemessen umzusetzen.

Und bei all dem gilt: Der erste Schritt ist der wichtigste.

Clemens Volkwein

Clemens Volkwein

Clemens Volkwein ist Demografieberater für die hessischen Unternehmen aus Chemie, Pharma und Kunststoffverarbeitung. Hysterie in der Demografie-Debatte hält er für überflüssig, gute Ideen hingegen nicht, wie sich die Alterung und Schrumpfung unserer (berufstätigen) Bevölkerung positiv gestalten lassen.

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