Nachhaltigkeit wird Gesetz – was tun? Chemie mit eigenem Branchenstandard

Wie ist die Ausgangslage?

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz, kurz LkSG, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in Deutschland – ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland.

Die Nichtbeachtung kann mit Bußgeldern bis zu 8 Millionen Euro sanktioniert werden. Bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro gilt darüber hinaus ein umsatzbezogener Bußgeldrahmen. Hier können Bußgelder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

Der jährlich zu erstellende Bericht muss sowohl auf der Internetseite des Unternehmens sieben Jahre kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden, das die Einhaltung des LkSG überwacht. Dies muss spätestens vier Monate nach Schluss des Geschäftsjahres geschehen.

Die Sorgfaltspflichten des Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz im Überblick

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen und sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Wie kann das LkSG praxistauglich umgesetzt werden?
Die Chemie bietet Hilfestellung für ihre Betriebe.

Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentrales Thema in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Deshalb hat die bereits 2013 ins Leben gerufene Nachhaltigkeitsinitiative ChemieHoch3 den „Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung“ entwickelt. Dabei kann ChemieHoch3 auf dem langjährigen Engagement der Branche bei der Achtung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette aufbauen. Mit dem ChemieHoch3-Branchenstandard möchte die Initiative dazu beitragen, dass die chemisch-pharmazeutische Industrie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung weiter gerecht wird und auch zukünftig eine Vorreiterrolle einnimmt.

Der Branchenstandard beschreibt einen Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Unternehmen der Branche. Er bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen praktische Tools und Hilfestellungen, wie beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen, damit sie die Anforderungen und Ziele schrittweise erfüllen können.

Außerdem unterstützt der Branchenstandard die Unternehmen dabei, sich auf die Anforderungen der bevorstehenden europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorzubereiten und auf die Ansprüche von Geschäftspartnern, Investoren, Ratingagenturen und Nichtregierungsorganisationen angemessen reagieren zu können.

Der ChemieHoch3-Branchenstandard umfasst entsprechend des LkSG fünf Module:

  • Grundsatzerklärung und Governance (I),
  • Risikoidentifikation und -priorisierung (II),
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen (III),
  • Beschwerdemechanismus (IV) und
  • Dokumentation und Berichterstattung (V).

Er wurde in einem umfangreichen Multi-Stakeholder-Prozess mit zahlreichen Beteiligten aus der Branche wie auch externen Stakeholdern erarbeitet. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung Löning – Human Rights & Responsible Business.

Alle fünf Module des ChemieHoch3-Branchenstandards können von den Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbands HessenChemie kostenfrei im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.

Daniel Schrapp

Daniel Schrapp ist seit September 2018 Referent für politische Kommunikation und Nachhaltigkeit beim Arbeitgeberverband HessenChemie.  Er studierte im Bachelor Politik- und Geschichtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und schloss dort mit dem Master Politikwissenschaft ab.  Schrapp ist Altstipendiat bei der Hanns-Seidel-Stiftung und seit seinem Studium im Vorstand der Bildungseinrichtung CV-Akademie e.V. aktiv.

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