CSRD: Nachhaltigkeitsregulierung mit Konsequenzen
Wie Unternehmen den Überblick behalten können
Nachhaltigkeit – ein Schlagwort, das nicht nur die öffentliche Debatte prägt, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen hat. Die Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften steigen rasant, und mit ihnen die Flut an Regularien und Berichtspflichten. Doch was als Schritt in eine zukunftsfähige Wirtschaft gedacht ist, stellt gerade mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Als Arbeitgeberverband HessenChemie setzen wir uns gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³ dafür ein, Lösungen anzubieten, die Unternehmen dabei unterstützen, diese Vorgaben praxisorientiert zu bewältigen.
Ein Meer an Vorschriften: Der Regulierungsdruck wächst
Die Liste der internationalen und europäischen Regularien, die in den vergangenen Jahren verabschiedet wurden, ist lang. Hier eine Auswahl:
- Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011),
- die Agenda 2030 mit ihren 17 SDGs (2015),
- der Green Deal (2019),
- die EU-Taxonomie-Verordnung (2020)
- oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, 2022).
Dieses Regelwerk, das Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Unternehmensführung rückt, ist zweifellos wichtig. Doch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) droht eine Überforderung. Die CSRD erweitert nicht nur die Berichtspflicht erheblich, sondern verlangt auch eine tiefgehende Analyse der sogenannten doppelten Wesentlichkeit – ein Konzept, das viele mittelständisch geprägten Betriebe vor kaum lösbare Aufgaben stellt.
CSRD: Anforderungen mit weitreichenden Folgen
Ab 2025 greift die CSRD sukzessive für bis zu 15.000 Unternehmen in Deutschland – ein Sprung von bislang nur 500 Betrieben!
So betrifft diese Richtlinie Unternehmen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro oder eine Mitarbeiterzahl von mindestens 250 Beschäftigten. Neben der Anzahl der Berichtspflichten steigen auch die Anforderungen an den Inhalt:
- Standardisierte Berichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten müssen offengelegt werden, geprüft durch externe Wirtschaftsprüfer.
- Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt als auch die Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen bewerten.
Gerade mittelständische Unternehmen geraten hier in die Zwickmühle: Einerseits ist die Einhaltung der neuen Anforderungen verpflichtend, andererseits fehlt es oft an personellen und finanziellen Ressourcen für eine adäquate Umsetzung.
Zusätzlich herrscht Unsicherheit, da die nationale Umsetzung in Deutschland zwar begonnen hat, aber bisher nicht abgeschlossen ist. Ein zeitnaher Abschluss scheint aufgrund der aktuellen politischen Lage unwahrscheinlich. Daher sollten Unternehmen die Zeit nutzen, sich schon jetzt proaktiv mit den Anforderungen der CSRD auseinanderzusetzen.
Dringlichkeit: Handeln statt abwarten
Die Gefahr einer Überregulierung ist real und könnte die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere mittelständisch geprägter Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, frühzeitig aktiv zu werden und sich bereits 2024 auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – auch wenn die nationale Umsetzung der Vorgaben noch aussteht. Die CSRD bringt zweifellos erhebliche bürokratische Anforderungen mit sich und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Dennoch bietet sie auch die Möglichkeit, strategische Neuausrichtungen vorzunehmen und nachhaltiges Wirtschaften langfristig als Wettbewerbsvorteil zu etablieren. HessenChemie und die Initiative Chemie³ stehen den Mitgliedsunternehmen als verlässliche Partner zur Seite.
Unsere Unterstützung: Praktisch, konkret, wirkungsvoll
Vor diesem Hintergrund stellt der Arbeitgeberverband HessenChemie gemeinsam mit der Initiative Chemie³ ein Unterstützungsangebot für die Mitgliedsunternehmen bereit:
Workshops und Seminare:
- Im Grundlagenseminar „Nachhaltigkeitsbericht – aber wie?“ vermitteln wir am 2. April 2025 in Wiesbaden, wie die neuen Berichtspflichten praxisorientiert anwendbar sind.
- Das Vertiefungsseminar „Nachhaltigkeitsberichte erstellen“ am 20. Mai 2025 in Wiesbaden bietet konkrete Übungen und Praxisbeispiele, abgestimmt auf die chemisch-pharmazeutische Branche.
Um was in den Seminaren geht, vermittelt Ihnen das Kurzvideo auf Linkedin.
Praxishilfen und Leitfäden:
Der bundesweite Chemie³-Praxisguide zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, entwickelt mit Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie und bestehend aus mehreren Modulen, bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Tools zur Erfüllung der CSRD-Pflichten. Dieser Guide wird bis Sommer 2025 finalisiert und paketweise im Mitgliederbereich von HessenChemie zur Verfügung gestellt.
Dialog und Austausch:
Chemie3-Werkstattgespräche und Fachveranstaltungen sind Plattformen, um Fragen zu klären und gemeinsam Lösungen zu finden. Außerdem ist HessenChemie dabei, einen Beratungspool aufzubauen. In den Fachmeldungen von HessenChemie wird über die aktuellen Entwicklungen berichtet.
Nachhaltigkeitsregulierung: Fortschritt oder Bürokratiefalle?
Die wachsenden Berichtspflichten erfordern pragmatische Lösungen. HessenChemie setzt sich gegenüber Politik und Gesellschaft dafür ein, die Interessen der Mitgliedsunternehmen angesichts der stetig anwachsenden Nachhaltigkeitsregulierung zu vertreten und praktikable Hilfen für eine umsetzbare Bewältigung der Anforderungen bereitzustellen. Ziel ist es, insbesondere mittelständischen Betrieben die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um die neuen Vorgaben zu erfüllen, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.