Warum und seit wann gibt es eigentlich Arbeitgeberverbände?
Die Verbandslandschaft unterscheidet sich in güter- und arbeitsmarktbezogene Interessenvertretungen – den Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden – sowie den auf Zwangsmitgliedschaft basierenden Industrie- und Handelskammern. Historisch betrachtet sind die Arbeitgeberverbände zuletzt entstanden, sie entwickelten sich aus den Wirtschaftsverbänden heraus. Der Zweck von Arbeitgeberverbänden ist es, die Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit zu vertreten und trotz möglicher unterschiedlicher Einzelinteressen ein gemeinsames Handeln – zumindest in Teilbereichen – zu organisieren.
Interessenvertretungen verfassungsrechtlich geschützt
Organisierte Interessen sind in Deutschland ausdrücklich erwünscht. Artikel 9 des Grundgesetzes schützt die sogenannte Vereinigungsfreiheit. Das Gesetz gewährt allen Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden – es sei denn, sie verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder widerlaufen anderen strafrechtlichen Interessen. Darüber hinaus hebt Absatz 3 ausdrücklich die Vereinigung aus dem Wirtschaftssektor hervor: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen Vereinigungen zu bilden“ ist dem Grundgesetz nach „für jedermann und alle Berufe gewährleistet“ (Koalitionsfreiheit).
Dass Vereine resp. Verbände gesetzlich geschützt sind, ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, der die meisten verboten oder dem eigenen Zwecke untergeordnet hatte.
Von der Gegenorganisation zum Sozialpartner
Die ersten Arbeitgeberverbände entstanden Ende des 19. Jahrhunderts als reine Gegenorganisation zu den Gewerkschaften bzw. Abwehrorganisation gegenüber Maßnahmen der Arbeitnehmerschaft. Schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg organisierten sich die Unternehmen in Verbänden neu. (Wir erinnern: Der Arbeitgeberverband HessenChemie wurde 1947 gegründet.) Dabei entwickelten sie sich im Laufe der Zeit von der reinen Gegenorganisation zu einem zentralen Akteur der deutschen industriellen Beziehungen, der zusammen mit den Gewerkschaften Tarifverträge aushandelt und die sozialen Interessen der Unternehmen gegenüber Politik, Gesellschaft und Medien vertritt.
Heute bezeichnet man Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland häufig als „Sozialpartner“. Dies verdeutlicht zum einen die Überwindung des früheren Klassenkampfdenkens, zum anderen deren Verpflichtung als Tarifvertragsparteien im Rahmen von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ beizutragen (Art. 9 Abs. 3 GG). Die Sozialpartner erfüllen damit wichtige Aufgaben für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft und tragen zum Betriebsfrieden in den Unternehmen bei.